Die am 18. Dezember 2006 verabschiedete und im Juni 2007 in Kraft getretene Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACh, betrifft direkt oder indirekt nicht nur die Hersteller von Chemikalien selbst, sondern auch unzählige nachgeschaltete Anwender.

Im Einklang mit dem Streben nach kontinuierlicher Verbesserung unter Berücksichtigung der Sicherheit, Gesundheit der Mitarbeiter und des Umweltschutzes sowie verantwortungsbewussten Umgang mit dem Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus, hat LATI eine Reihe von Maßnahmen festgelegt und entwickelt, um die Anforderungen von neue Verordnung zu erfüllen.

So hat LATI nicht nur die interne und externe Kommunikation (Lieferanten und Kunden) verstärkt, sondern auch eine Liste von Stoffen entwickelt, die von der REACh-Verordnung betroffen sein können, die verfügbaren Informationen bewertet und integriert, eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit der toxikologischen und sicherheitstechnischen Bewertung, der Risikoeinschätzung und der Abschätzung des wirtschaftlichen Einflusses beschäftigt, die beabsichtigten Anwendungen von Stoffen definiert sowie weitere Informationen zusammengestellt, die für die Umsetzung der REACh-Verordnung erforderlich sein könnten.

Für Fragen zu REACh steht Lieferanten und Kunden die Entwicklungsabteilung von LATI zur Verfügung.


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